Meist wird auf Angeboten mit einem Satz wie "Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird getrennt verrechnet." darauf hingewiesen, dass die (derzeit) 19% Mehrwertsteuer zu den angebotenen Preisen hinzugerechnet werden muss. Im B2B-Bereich geht man ja im Allgemeinen von Netto-Preisen aus. In unserer CRM-Lösung TelMarkt konnten daher in den Dokument-Vorlagen für Angebote keine entsprechenden Textmarken definiert werden.
Da aber offenbar doch manche Firmen den zu erwartenden Mehrwertsteuerbetrag auf Angeboten ausweisen wollen, können diese Angaben nun - mit den selben Textmarken wie bei Rechnungen - auch auf den Angebotsvorlagen definiert werden. Damit können der Mehrwertsteuersatz, der Mehrwertsteuerbetrag und der sich ergebende Brutto-Betrag des Angebotes ausgedruckt werden. Diese Angaben werden aber nur bei Angeboten an inländische Firmen ausgedruckt, ansonsten werden die betroffenen Tabellenzeilen gelöscht.
Diese Änderung steht mit dem nächsten Build ab morgen, 26. November, auf der
Download-Seite von TelMarkt zur Verfügung.